Aktuelles zum Corona-Virus bzw. Erkrankung COVID-19 --> hier
Bitte kommen Sie bei Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus nicht unangemeldet in unsere Praxis. Sie gefährden nicht nur andere Patienten sondern auch unsere Mitarbeiter (was zu einer Praxisschließung führen kann)!
Nach Wegfall der Coronaregeln möchten wir Sie dennoch bitten, Ihr Kind im Regelfall nur mit einer Bezugsperson zu begleiten. Ausnahmen sind bei Neugeborenen, wichtigen Gesprächen oder Sprachbarrieren sicher möglich.
Wir bitten Sie, bei Hinweisen auf ein ansteckende Krankheit beim Betreten der Praxis weiterhin einen Mundschutz (bitte keine Maske mit Ventil) zu tragen und die Hände zu desinfizieren.
Wir versuchen auch weiterhin Kinder mit Infekten und gesunde Kinder, die zur Vorsorgeuntersuchung oder Impfung kommen, zu trennen. Daher dürfen zur Zeit nur gesunde Kinder ins Wartezimmer. Bitte achten Sie auch dort auf Abstand zwischen anderen Patienten/Eltern.
Krankmeldungen bzw. „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes“ sind leider nicht mehr allein nach telefonischer Rücksprache möglich.
Corona-Testung:
In unserer Praxis werden Abstriche zum Nachweis einer Corona-Virus-Infektion zur Zeit nur bei symptomatischen Kindern durchgeführt, d.h. bei typischen Symptomen und/oder klaren anamnestischen Hinweisen oder vor Rehamaßnahmen.
Corona-Impfung
s. gesonderte Seite
Grippe-Impfung:
Angesichts des derzeit zur Verfügung stehenden Grippe-Impfstoffes werden auch dieses Jahr vorzugsweise nur Kinder mit Risikofaktoren (z.B. chron. Erkrankung wie Asthma, Diabetes, Herzerkrankungen, etc.) sowie ggf. deren Geschwister geimpft. Bitte beachten Sie aber, dass sich hier die Informationen in den nächsten Wochen und Monaten noch ändern können.
Neue Gesetze:
Im Rahmen der politischen Entscheidungen zum Terminservice- und Datenverarbeitungsgeseztzes werden einige Neuerungen auf uns zu kommen, die einerseits Vorteile mit sich bringen, uns andererseits aber vor die ein oder andere Herausforderung stellen. Durch Termine, die wir für die Terminservicestelle (TSS) freihalten müssen, kann es für Sie ggf. zu längeren Wartezeiten kommen.
Krankenkassenkarte:
Durch die neue Datenverarbeitung können wir nur noch Patienten behandeln, die eine aktuelle und gültige Krankenkassenkarte (Generation 2 oder 2.1) dabei haben. Bitte beachten Sie, dass immer mal wieder Karten nicht funktionieren oder als ungültig von unserem System erkannt werden. Dies liegt leider nicht an uns, sondern an den Vorgaben, die uns inzwischen die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) vorgibt.
Impfpass:
Wir können grundsätzlich nur impfen, wenn Sie den Impfpass dabei haben.
U10, U11 und J2:
Bei Terminen für die U10, U11 und J2 sollten Sie beachten, dass wir ca. 8-9 Monate im Voraus planen müssen. Da diese "neuen" Vorsorgen vorrangig im Rahmen spezieller Vertragsvereinbarungen mit einigen gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden, können wir Patienten anderer Kassen, die sich diesen Verträgen nicht angeschlossen haben, nur eingeschränkt Untersuchungstermine anbieten.
Bargeldlose Zahlung:
Seit November 2019 bieten wir auch die Möglichkeit an, Atteste, Impfungen und Leistungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, bargeldlos, z.B. mit EC-Karte zu bezahlen.