Erkältungszeit
Bitte kommen Sie bei Verdacht auf eine Infektion mit einer viralen Infektion nicht unangemeldet in unsere Praxis. Sie gefährden nicht nur andere Patienten sondern auch unsere Mitarbeiter (was zu einer Praxisschließung führen kann)!hier
Nach Wegfall der Coronaregeln möchten wir Sie weiterhinbitten, Ihr Kind im Regelfall nur mit einer Bezugsperson zu begleiten. Ausnahmen sind bei Neugeborenen, wichtigen Gesprächen oder Sprachbarrieren sicher möglich.
Wir bitten Sie, bei Hinweisen auf ein ansteckende Krankheit beim Betreten der Praxis weiterhin einen Mundschutz zu tragen und die Hände zu desinfizieren.
Wir versuchen auch weiterhin Kinder mit Infekten und gesunde Kinder, die zur Vorsorgeuntersuchung oder Impfung kommen, zu trennen. Daher dürfen zur Zeit nur gesunde Kinder ins Wartezimmer. Bitte achten Sie auch dort auf Abstand zwischen anderen Patienten/Eltern.
Krankmeldungen bzw. „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes“ sind in Einzelfällen allein nach telefonischer Rücksprache möglich.
Corona-Testung:
In unserer Praxis werden Abstriche zum Nachweis einer Corona-Virus-Infektion zur Zeit nicht durchgeführt. Bei typischen Symptomen und/oder klaren anamnestischen Hinweisen oder vor Rehamaßnahmen bitten wir Sie einen Selbsttest durchzuführen.
Corona-Impfung
wird derzeit bei uns nicht angeboten
Meningokokken B-Impfung
Seit Ende Januar 2024 ist die Impfung gegen Meningokokken B von der STIKO als Regelimpfung in den Impfplan für Säuglinge eingefügt worden. Somit ist die Impfung nun stets von den Krankenkassen finanziert und muss nicht individuell angefragt werden. Dennoch erfolgt der Bezug des Impfstoffes weiterhin über ein Privatrezept und die Impfung muss bei uns noch bar bzw. per Karte bezahlt werden. Die Kosten werden dann von der Krankenkasse rückerstattet. Bitte sprechen Sie uns an, auch bei Wunsch nach Nachholimpfungen älterer Kinder.
"RSV-Impfung"
Seit Ende April 2024 der STIKO ebenfalls ein Art "Impfung" gegen RSV (respiratory syncyteal virus, verantwortlich für viele teils schwere Atemwegserkrankungen bei Säuglingen) für junge Säuglinge und Risikokinder empfohlen. Hierbei handelt es sich um keine aktive Impfung , bei der das Kind Antikörper bildet, sondern um eine Injektion von Antikörpern. Ziel ist die Abschwächung einer möglichen Erkrankung und damit die Risikoabsenkung für einen krankenhauspflichtigen Verlauf. Die Frage der Kostenübernahme seitens der Krankenkassen ist inzwischen weitestgehend geklärt. Somit können wir die Impfung inzwischen planen und voraussichtlich ab Mitte Oktober durchführen (für alle Kinder, die ab April 2024 geboren wurden oder noch werden, auch die Hochrisikokinder , z.B. Frühgeborene unter 28 SSW und kleine Säuglinge mit schweren Lungen- oder Herzerkrankungen). Wir brauchen dafür vorab ihre Versichertenkarte, da wir den Impfstoff (Nirsevimab, Handelsname Beyfortus) individuell bei der Apotheke bestellen müssen. Bei Privatversicherten erfolgt auf Wunsch der Bezug des Impfstoffes wie üblich über ein Privatrezept. Wir werden Sie bei den Vorsorge- und Impfterminen auf die Möglichkeit der Impfung hinweisen. Diejenigen, die zeitnah keinen weiteren Termin bei uns haben, möchten bitte aktiv bei uns nachfragen.
Grippe-Impfung:
Angesichts des derzeit zur Verfügung stehenden Grippe-Impfstoffes werden auch dieses Jahr vorzugsweise nur Kinder mit Risikofaktoren (z.B. chron. Erkrankung wie Asthma, Diabetes, Herzerkrankungen, etc.) sowie ggf. deren Geschwister geimpft. Bitte beachten Sie aber, dass sich hier die Informationen in den nächsten Wochen und Monaten noch ändern können.
E-AU, E-Rezept, E-Patientenakte:
Seit Mitte 2023 haben wir auf die eletronisch Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (E-AU) umgestellt, d.h. Sie bekommen als ArbeitnehmerIn oder Auszubildende/r nur noch einen Papierausdruck mit, während der Arbeitgeber die Bescheinigung elektronisch abrufen muss. Die sogenannte Kinder-AU (Kindkrank-Meldung) gibt es weiter nur auf Papier.
Das E-Rezept ist seit 01.01.2024 für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend, für verschreibungsfähige Medikamente optional. Für Hilfsmittel, Verbandsmittel und Medizinprodukte gibt es weiter das "rosa Rezept". Auch BtM-Rezepte gibt es noch nicht elektronisch.
Für die Einlösung eines E-Rezeptes benötigen Sie üblicherweise nur die Krankenkassenkarte (ohne PIN), die Sie bei der Apotheke vorlegen müssen. Alternativ gibt es noch eine App (über Playstore bzw. Appstore herunterzuladen) oder auf Wunsch einen ausgedruckten QR-Code bei uns.
Die Befüllung der elektronischen Patientenakte (EPA) ist leider noch nicht möglich.
Neue Gesetze:
Im Rahmen der politischen Entscheidungen zum Terminservice- und Datenverarbeitungsgeseztzes werden einige Neuerungen auf uns zu kommen, die einerseits Vorteile mit sich bringen, uns andererseits aber vor die ein oder andere Herausforderung stellen. Durch Termine, die wir für die Terminservicestelle (TSS) freihalten müssen, kann es für Sie ggf. zu längeren Wartezeiten kommen.
Krankenkassenkarte:
Durch die neue Datenverarbeitung können wir nur noch Patienten behandeln, die eine aktuelle und gültige Krankenkassenkarte (Generation 2 oder 2.1) dabei haben. Bitte beachten Sie, dass immer mal wieder Karten nicht funktionieren oder als ungültig von unserem System erkannt werden. Dies liegt leider nicht an uns, sondern an den Vorgaben, die uns inzwischen die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) vorgibt.
Impfpass:
Wir können grundsätzlich nur impfen, wenn Sie den Impfpass dabei haben.
U10, U11 und J2:
Bei Terminen für die U10, U11 und J2 sollten Sie beachten, dass wir ca. 8-9 Monate im Voraus planen müssen. Da diese "neuen" Vorsorgen vorrangig im Rahmen spezieller Vertragsvereinbarungen mit einigen gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden, können wir Patienten anderer Kassen, die sich diesen Verträgen nicht angeschlossen haben, nur eingeschränkt Untersuchungstermine anbieten.
Bargeldlose Zahlung:
Seit November 2019 bieten wir auch die Möglichkeit an, Atteste, Impfungen und Leistungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, bargeldlos, z.B. mit EC-Karte zu bezahlen.